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Kurs 530A
27.-29.01.2023
Therapieanträge, Zweitgutachten und andere Katastrophen
Dr. Dr. Andreas Schulze, Wolfsburg und Dr. Mareike Scheidig, Berlin

Inhalt:
Qualifizierte Therapieanträge sind ein mögliches Werkzeug für eine erfolgreiche Therapie. Das Gutachterverfahren wurde 1967 eingeführt, als es noch keine Standards dafür in der Psychotherapeuten-Ausbildung gab und keine kontrollierte Weiterbildung. Die Therapieforschung stand in den Anfängen und qualifizierte Ausbildungsinstitute waren rar. Schon lange sind dies jetzt übliche Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderung für jeden PP. Es ist also ein Relikt des „kalten Krieges“ aus grauer Vorzeit.  Aufgrund der notwendig hohen Arbeitsleistung bei der Erstellung des Antrags und der lächerlichen Honorierung ist diese Tätigkeit bei den meisten Kollegen mit hoher Abwehr besetzt.
Wissen für den Umgang bei Ablehnungen durch Gutachter, Einleitung von Verfahren für Zweitgutachten und deren erfolgreiche Abwicklung wird anhand von Beispielen dargestellt.

Methoden:
Ausgehend von Musterbeispielen werden für alle F-Diagnosegruppen Algorithmen für die Antragstellung entwickelt. Besonderes Augenmerk wird auf die Gratwanderung zwischen individuellen, patientengerechten Formulierungen und allgemeinen, therapieprozess-relevanten Ausführungen gelegt.

Ziel:
Jeder Teilnehmer geht nach drei Tagen mit einem fundierten Handlungswissen und einem klaren, zeitökonomischen Leitfaden zum Erstellen seiner Anträge nach Hause.

Wichtig:
Unbedingt Notebook mitbringen!


Bitte auch eigene unerledigte Fälle mitbringen.

30 FBP

Kursgebühr: 620€



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