Kurs 530A
27.-29.01.2023
Therapieanträge,
Zweitgutachten und andere Katastrophen
Dr. Dr. Andreas Schulze, Wolfsburg und Dr. Mareike
Scheidig, Berlin
Inhalt:
Qualifizierte Therapieanträge sind ein mögliches
Werkzeug für eine erfolgreiche Therapie. Das
Gutachterverfahren wurde 1967 eingeführt, als es noch
keine Standards dafür in der Psychotherapeuten-Ausbildung
gab und keine kontrollierte Weiterbildung. Die
Therapieforschung stand in den Anfängen und qualifizierte
Ausbildungsinstitute waren rar. Schon lange sind dies
jetzt übliche Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderung
für jeden PP. Es ist also ein Relikt des „kalten Krieges“
aus grauer Vorzeit. Aufgrund der notwendig hohen
Arbeitsleistung bei der Erstellung des Antrags und der
lächerlichen Honorierung ist diese Tätigkeit bei den
meisten Kollegen mit hoher Abwehr besetzt.
Wissen für den Umgang bei Ablehnungen durch Gutachter,
Einleitung von Verfahren für Zweitgutachten und deren
erfolgreiche Abwicklung wird anhand von Beispielen
dargestellt.
Methoden:
Ausgehend von Musterbeispielen werden für alle
F-Diagnosegruppen Algorithmen für die Antragstellung
entwickelt. Besonderes Augenmerk wird auf die
Gratwanderung zwischen individuellen, patientengerechten
Formulierungen und allgemeinen, therapieprozess-relevanten
Ausführungen gelegt.
Ziel:
Jeder Teilnehmer geht nach drei Tagen mit einem
fundierten Handlungswissen und einem klaren,
zeitökonomischen Leitfaden zum Erstellen seiner Anträge
nach Hause.
Wichtig:
Unbedingt Notebook mitbringen!
Bitte auch eigene unerledigte Fälle mitbringen.
30 FBP
Kursgebühr: 620€